Als stellvertretender kulturpolitischer Sprecher begrüßt Daniel Schneider den Start des Kulturfonds Energie. „Unser Haushaltsausschuss hat in dieser Woche die ersten Mittel für den Kulturfond Energie freigegeben. Wir kümmern uns damit um die Entlastung von öffentlichen und privaten Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltenden, um auch in der Energiepreiskrise ein breites und vielfältiges Kulturangebot aufrechtzuerhalten und empfindliches Kulturgut zu schützen. Von den Hilfen können auch unsere Kommunen und Kulturakteur:innen in der Heimat profitieren“, so Schneider.
Die Kultur stand während Corona und momentan aufgrund der gestiegenen Energiekosten vor existenziellen Herausforderungen. Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltenden können zwar von den Energiekosteneffekten des beschlossenen Abwehrschirms profitieren. Gas-, Wärme- und Strompreisbremse reichen aber für die Kultur nicht aus. Die Kultureinrichtungen können die gedeckelten Energiekosten oft nicht selbst tragen oder auf das Publikum umlegen. Ende letzten Jahres einigten sich die Bundesregierung und die Ministerpräsident:innen auf 1 Mrd. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) als gezielte Hilfen für Kultur. Diese Hilfen sollen in den Jahren 2023 und 2024 ausgezahlt werden. Mitte der Woche gab der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nun eine erste Tranche in Höhe von 375 Mio. Euro frei.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien schafft derzeit gemeinsam mit den Ländern die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Programmstart im Februar 2023.
Von den Hilfen können die folgenden Kultureinrichtungen profitieren: Museen, Archive, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerthäuser, sonstige Einrichtungen für Live-Aufführungen, Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes und ähnliche Infrastrukturen. Hierzu zählen auch Kultureinrichtungen, für die kulturelle Bildung zu ihren zentralen Aufgaben gehört, z.B. Jugendkunst- und Musikschulen, sowie soziokulturelle Zentren. Die Entlastung der Kultureinrichtungen kommt auch Kulturveranstaltenden zugute, die diese Orte anmieten (der Preisvorteil der Einrichtung soll an Mieter weitergegeben werden, dies wird mit einer Transparenzpflicht der Einrichtung gegenüber Vertragspartnern abgesichert).
Die förderfähigen Kosten einer Einrichtung sind die Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten (unter den Bedingungen der Preisbremsen) für 80 Prozent des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 Prozent des historischen Verbrauchs vor Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine ergeben. Bei Industriekunden von Gas und Strom beträgt der förderfähige Verbrauch 70 Prozent des historischen Verbrauchs (analog zu den Regeln der Preisbremsen). Das allgemeine Einsparziel von 20 bzw. 30 Prozent im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise wird somit berücksichtigt.
Der Förderanteil des Bundes (also die Frage, zu welchem Anteil der Bund die Mehrkosten übernimmt) beträgt bei öffentlichen Einrichtungen oder solchen, deren kontinuierliche Grundfinanzierung überwiegend von der öffentlichen Hand getragen wird, die Höhe des regulären Bundesanteils, mind. aber 50%, bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren 80%. Die Förderung soll rückwirkend ab Januar 2023 beantragt werden können. In Anlehnung an das geplante Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse am 30.04.2024, soll auch der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie zu diesem Datum enden. Antragstellung und Abwicklung des Programms erfolgen über die Kulturministerien der Länder.
Der Deutsche Kulturrat e.V. bietet in Kürze gemeinsam mit den Ländern eine Online-Informationsveranstaltung zum Programm an. Daniel Schneider informiert Interessierte kurz vor Programmstart über weitere Details. Bei Fragen steht das Bundestagsbüro von Daniel Schneider unter daniel.schneider@nullbundestag.de zur Verfügung.