Soziale Einrichtungen vor Corona-Kollaps schützen

Bild: Focke Strangmann

28 Millionen Euro für wichtige Arbeit

Die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie stellt die Bevölkerung und die sozialen Einrichtungen seit Wochen und Monaten vor teils existenzielle Herausforderungen. Auch Jugendherbergen, Jugendbildungs- und Familienbildungsstätten sind stark betroffen. „Mit dem zweiten Nachtragshaushalt hat der Niedersächsische Landtag unbürokratische Hilfe in Form eines Rettungsschirms für den Erhalt gemeinnütziger Einrichtungen beschlossen. Er ist so wichtig, weil soziale Einrichtungen wie Jugendherbergen einen essentiellen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Demokratie leisten. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um den Erhalt des vielfältigen Freizeit-, Erholungs- und Bildungsangebots im Lande, das wir wieder allen Menschen zugänglich machen wollen“, erklärt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt.

Für gemeinnützige Einrichtungen, die keine Rücklage bilden können, sind Hilfen in Höhe von insgesamt 28 Millionen Euro verabschiedet worden. „Als SPD-Landtagsfraktion stellen wir uns mit dieser Sofortmaßnahme an die Seite vieler Einrichtungen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich in den letzten Monaten trotz Corona-Krise mit großem Engagement für die Kinder-, Jugend und Familienarbeit eingesetzt haben und sichern die Strukturen für die Zukunft“, so der SPD-Politiker.

Lottke sagte, die Sofortmaßnahme ergänze die bereits bestehenden Unterstützungsleistungen des Landes Niedersachsen und des Bundes – etwa das Kurzarbeitergeld, die Möglichkeit von Landesbürgschaften und das niedersächsische Programm „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“, sowie das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). „Unser ergänzendes Programm richtet sich an gemeinnützige Träger von Familienferienstätten für ihre im Land Niedersachsen gelegenen Familienferienstätten, an Träger von Familienbildungsstätten, Mehrgenerationenhäusern und von selbstorganisierten Treffpunkten für ihre Einrichtungen, an die Einrichtungen des Jugendherbergswerks sowie an Einrichtungen, die regelmäßig für mehrtägige Schullandheimaufenthalte genutzt werden sowie auf Landesebene anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe“, so Lottke.

Antragsberechtigt seien nur Träger, die sich am 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden. Ebenfalls ausgeschlossen von dem Hilfspaket sind Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes, eines Landes oder der Kommunen oder Einrichtungen, an denen der Bund, ein Land oder Kommunen mehrheitlich beteiligt sind. Weitere Informationen zur Antragsstellung und die Auszahlungsanforderung sollen in Kürze auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie veröffentlicht werden. „Vor meiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter habe ich viele Jahre im sozialen Bereich gearbeitet. Ich weiß, dass auch bei uns im Cuxland und im Landkreis Osterholz Einrichtungen gibt, die zum Kreis der Antragsberechtigten für das Sonderprogramm zählen“, so der SPD-Politiker.