Sofortausstattungsprogramm für mobile Endgeräte – 500 Millionen Euro für digitalen Fortschritt

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) hat jetzt die Richtlinie veröffentlicht, mit der die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder geregelt ist. Wie der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt mitteilt, stehen nach dem Beschluss des Bundes und der Länder insgesamt 500 Millionen Euro für die Anschaffung mobiler digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ohne Gerät bereit, die von den Schulträgern beantragt werden können. „Die Schulen auch im Cuxland und im Landkreis Osterholz werden über das Sofortausstattungsprogramm kurzfristig in die Lage versetzt, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht, unterstützt mit mobilen Endgeräten, zu ermöglichen. In Niedersachsen werden damit rund 52 Millionen Euro eingesetzt, um dem digitalen Fortschritt in unseren Schulen voranzubringen.“

Lottke sagte, damit werde dafür gesorgt, dass kein Kind und kein Jugendlicher abgehängt werde – ein wichtiger Schritt zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte und zu mehr Bildungsgerechtigkeit, die seit jeher ein Herzensding der SPD sei. Der SPD-Politiker lobte, es sei in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden gelungen, ein schlankes Antragsverfahren umzusetzen, damit dieser wichtige Finanzimpuls nicht an bürokratischen Hürden scheitere. Förderfähig sind beispielsweise schulgebundene, mobile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks, aber keine Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme sowie die technische Ausstattung für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote für den digitalen Unterricht.

„Die den Schulträgern zur Verfügung stehende Fördersumme berücksichtigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie einem sozialen Faktor. Die lokale Umsetzung liegt bei Schulträgern und Schulen in weitgehender Eigenverantwortung. Die Schule entscheidet letztlich auch in eigener Verantwortung, wer die mobilen Endgeräte entleihen kann“, erläutert Lottke. An erster Stelle stünden Schülerinnen und Schüler, die zuhause über keine ausreichend gebrauchstauglichen Geräte verfügten und von der Zahlung des Entgeltes bei der Lernmittelausleihe befreit seien. „Der Ablauf ist so, dass die Schule den Bedarf erhebt und dem Schulträger mitteilt. Die Endgeräte bleiben Eigentum der Schule und werden von den Schülerinnen und Schülern nach Ablauf der Leihdauer zurückgegeben“, so der SPD-Landtagsabgeordnete.

Der Koalitionsausschuss auf Bundesebene hatte am 22. April beschlossen, Schülerinnen und Schüler mit 500 Millionen Euro beim digitalen Lernen zu unterstützen. Das „Sofortausstattungsprogramm“ für mobile Endgeräte ist dabei eine Ergänzung zum Digital Pakt Schule 2019 bis 2024. Die Finanzmittel werden nach Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Niedersachsen erhält danach rund 47 Millionen Euro – mit dem Eigenanteil von zehn Prozent (4,7 Millionen Euro) ergibt sich für Niedersachsen ein Gesamtfördervolumen in Höhe von rund 52 Millionen Euro. Förderfähig sind alle entsprechenden Anschaffungen frühestens seit Beginn der Schulschließungen am 16. März 2020 und die spätestens bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 31.8.2020 möglich. Ein Antragsformular ist auf den Internetseiten der NLSchB und unter www.digitaleschule.niedersachsen.de[http://www.digitaleschule.niedersachsen.de] zu finden.