Sondermittel für Hemmoor und Wurster Nordseeküste

Loxstedt/Hannover, 08.03.2019. Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport unterstützt 14 besonders finanzschwache Kommunen mit Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben in Höhe von 10,65 Millionen Euro. Wie der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt mitteilt, erhält die Samtgemeinde Hemmoor 600.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Hechthausen. Der Gemeinde Wurster Nordseeküste werden 250.000 Euro für den Neubau eines Bauhofsgebäudes mit Sozialtrakt und Holzwerkstatt bewilligt. „Die SPD-geführte Landesregierung und Innenminister Boris Pistorius setzen mit dieser Sonderzuweisung einen wichtigen Schwerpunkt auf den Erhalt und die Verbesserung des kommunalen Brandschutzes. Das sind wichtige Unterstützungsleisten, von denen die Menschen direkt profitieren“, so Lottke.

Landesweit werden über die Bedarfszuweisungen an besonders finanzschwache Kommunen Baumaßnahmen umgesetzt, Feuerfahrzeuge gekauft oder der Brandschutz in öffentlichen Einrichtungen verbessert. Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke sagte, der flächendeckende Brandschutz sei insbesondere im ländlichen Raum ein zentrales Thema der Daseinsvorsorge: „Es ist ein Bereich, indem wir dankenswerter Weise immer noch viele Menschen haben, die sich ehrenamtlich engagieren. Deshalb ist es gut investiertes Geld, dessen Einsatz ich nachdrücklich befürworte“, so Lottke.

Mit den sogenannten Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs gefasst, die nach einem entsprechenden Antrag an das niedersächsische Innenministerium durch den Minister für besonders finanzschwache Kommunen ausgezahlt werden, um die Finanzkraft vor Ort zu stärken. Zu den Bewilligungskriterien gehört u.a., dass eine Kommune die eigene Steuereinnahmekraft nicht ausschöpfen kann, um die gebotenen Mittel zur Finanzierung der erforderlichen Ausgaben bereitzustellen. „Das sind keine Mittel aus der Gießkanne. Eine Kommune, die entsprechende Zuweisungen erhalten will, muss gegenüber dem Ministerium die eigene Bereitschaft zur finanziellen Konsolidierung gesondert nachweisen“, so der SPD-Politiker.

Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können nach einer Erläuterung des niedersächsischen Innenministeriums als Finanzierungshilfen unter anderem für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.
Diese Außergewöhnlichkeit kann sich insbesondere durch das Herausragen aus dem üblichen Aufgabenkatalog der Kommunen oder andererseits durch eine durch höhere Gewalt verursachte Ausnahmesituation ergeben.
Darüber hinaus kann sich die Außergewöhnlichkeit auch aus einer notwendigen Anpassung kommunaler Infrastruktur im Rahmen oder im Anschluss einer gebietsstrukturellen Veränderung (Fusion) begründen.